Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI
Hintergrund und Zweck des Beratungseinsatzes
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine verpflichtende Maßnahme für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen zuhause betreut werden. Der Hauptzweck dieser Einsätze ist:
1. Sicherstellung der Pflegequalität: Überprüfung der Pflegesituation, um sicherzustellen, dass die Pflege den Anforderungen entspricht und die Pflegebedürftigen angemessen versorgt werden.
2. Unterstützung der pflegenden Angehörigen: Information und Beratung der pflegenden Angehörigen, um ihnen bei der Bewältigung der Pflegeaufgaben zu helfen und die Pflegequalität zu verbessern.
3. Beratung über Hilfsangebote: Vermittlung von Informationen über Entlastungsangebote, Hilfsmittel und Unterstützungsleistungen, die den Pflegealltag erleichtern können.
Ablauf eines Beratungseinsatzes
Der Beratungseinsatz wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt:
Pflegegrad | 1. Besuch | 2. Besuch | 3. Besuch | 4. Besuch |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 01.01.-30.06. | 01.07.-31.12. | ||
Pflegegrad 3 | 01.01.-30.06. | 01.07.-31.12. | ||
Pflegegrad 4 | 01.01.-31.03. | 01.04.-30.06. | 01.07.-30.09. | 01.10.-31.12. |
Pflegegrad 5 | 01.01.-31.03. | 01.04.-30.06. | 01.07.-30.09. | 01.10.-31.12. |
Tätigkeiten und Rolle von Taylan Gürüz
Herr Taylan Gürüz als Pflegeberater hat folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
1. Terminvereinbarung und Vorbereitung:
– Kontaktaufnahme mit der pflegebedürftigen Person oder den pflegenden Angehörigen zur Vereinbarung eines Beratungstermins.
– Vorbereitung auf den Einsatz durch Sichtung vorhandener Unterlagen und Informationen zur Pflegesituation.
2. Durchführung des Beratungseinsatzes:
– Hausbesuch: Herr Gürüz besucht die pflegebedürftige Person zuhause, um sich einen umfassenden Eindruck von der Pflegesituation zu verschaffen.
– Beurteilung der Pflege: Er prüft die Durchführung der Pflege, die Nutzung von Pflegehilfsmitteln und die allgemeine Wohnsituation.
– Gespräch mit den Pflegepersonen: In einem ausführlichen Gespräch werden aktuelle Fragen, Herausforderungen und mögliche Probleme besprochen.
– Beratung und Empfehlungen: Herr Gürüz gibt konkrete Ratschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege, zeigt Entlastungsmöglichkeiten auf und informiert über zusätzliche Hilfsangebote.
3. Dokumentation und Nachbereitung:
– Erstellung eines Berichts: Nach dem Beratungseinsatz dokumentiert Herr Gürüz die wesentlichen Erkenntnisse, Empfehlungen und den allgemeinen Zustand der Pflege.
– Weiterleitung an die Pflegekasse: Der Bericht wird an die zuständige Pflegekasse übermittelt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
– Nachbereitung: Falls notwendig, kann Herr Gürüz Nachbesuche oder zusätzliche Beratungstermine vereinbaren, um die Umsetzung der Empfehlungen zu unterstützen.
4. Kontinuierliche Unterstützung:
– Fortlaufende Beratung: Herr Gürüz steht den pflegenden Angehörigen auch zwischen den offiziellen Beratungseinsätzen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
– Schulungen und Weiterbildungen: Er bietet Schulungen an, um die pflegenden Angehörigen in speziellen Pflegetechniken oder im Umgang mit bestimmten Krankheitsbildern zu schulen.
Ziel des Beratungseinsatzes
Das übergeordnete Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die häusliche Pflege zu stabilisieren und zu verbessern, indem die pflegenden Angehörigen unterstützt und gestärkt werden. Dies trägt dazu bei, dass die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können und gleichzeitig eine hohe Pflegequalität gewährleistet wird.
Durch die regelmäßigen Beratungseinsätze soll sichergestellt werden, dass die Pflegepersonen nicht überlastet werden und rechtzeitig Hilfe und Unterstützung erhalten, um die Pflege dauerhaft leisten zu können.
Falls es spezifische Informationen oder weiterführende Details zu den Dienstleistungen von Herrn Taylan Gürüz gibt, empfehle ich, direkt Kontakt mit ihm aufzunehmen.
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