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Fragen und Antworten

Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf einer Person im Alltag.
Es gibt fünf Pflegegrade, von 1 (geringer Unterstützungsbedarf) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung).
Die Pflegekasse entscheidet basierend auf einem Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD).
Den Antrag stellt man bei der Pflegekasse. Dies kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Der MD prüft die Selbstständigkeit in sechs Bereichen, wie Mobilität, Pflegebedarf, und Alltagsbewältigung.
Leistungen gibt es ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 bietet nur eingeschränkte Unterstützung.
Leistungen umfassen Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Hilfsmittel, und Entlastungsangebote.
Ja, bei Verschlechterung oder Verbesserung des Zustands kann ein Höherstufungs- oder Überprüfungsantrag gestellt werden.
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