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Pflegegrad und Begutachtung

Pflegegrade

Die Pflegegrade von 1 bis 5 sind „Grade der Pflegebedürftigkeit“. Sie drücken aus, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Pflegebedürftige Menschen erhalten einen Pflegegrad auf Antrag von ihrer Pflegeversicherung und können damit Pflegeleistungen beanspruchen.

Die fünf Pflegegrade auf einen Blick: Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung Wie Sie einen Pflegegrad bekommen, wer darüber entscheidet, welchen Pflegegrad Sie erhalten, welche Leistungen Sie damit beanspruchen können und vieles mehr erfahren Sie hier.

Einstufung: Der Weg zum Pflegegrad

  1. Der Antrag
  2. Das Gutachten
  3. Der Bescheid

Pflegegrade: Punkte-Tabelle

Das Pflegegutachten folgt klaren Richtlinien, um zu einer Einstufung in einen Pflegegrad zu gelangen. Darin werden in verschiedenen Kategorien 0 bis 100 Punkte für die Einschränkung der Selbständigkeit einer Person vergeben. Die gewichtete Gesamtpunktzahl ergibt den Pflegegrad.

Grad der Selbständigkeit Punktezahl Pflegegrad
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 12,5 bis unter 27 1
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 bis unter 47,5 2
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 bis unter 70 3
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 bis unter 90 4
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 90 bis unter 100 5

Außerdem gibt es einige Sonderfälle:

Besondere Bedarfskonstellation: Einzelfallregelung für Menschen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

Pflegegrad im Kindesalter: Sowohl das Begutachtungsverfahren als auch die Einstufung weichen teilweise ab.

Pflegegrade bei Demenz: Wie das Begutachtungsverfahren auch Menschen mit einer Demenzerkrankung angemessen berücksichtigt.

Pflegegrad: Geld- und Sachleistungen

Pflegegrade und Leistungen als Tabelle

Leistungen PG 1 PG 2 PG 3 PG 4 PG 5
Pflegegeld (monatlich) 332 € 573 € 765 € 947 €
Pflegesachleistungen (monatlich) 761 € 1.432 € 1.778 € 2.200 €

 

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