Beratungseinsatz §37 Abs. 3 SGB XI
Hintergrund und Zweck des Beratungseinsatzes
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine verpflichtende Maßnahme für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und von Angehörigen oder anderen ehrenamtlichen Pflegepersonen zuhause betreut werden. Ziel dieser Einsätze ist es, eine hochwertige häusliche Pflege sicherzustellen und die pflegenden Angehörigen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen.
Hauptzwecke des Beratungseinsatzes:
1. Sicherstellung der Pflegequalität
Überprüfung der Pflegesituation, um sicherzustellen, dass die Pflege den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Pflegebedürftigen angemessen versorgt werden.
2. Unterstützung der pflegenden Angehörigen
Information und Beratung der pflegenden Angehörigen, um ihnen bei der Bewältigung der Pflegeaufgaben zu helfen, mögliche Belastungen zu reduzieren und die Pflegequalität zu verbessern.
3. Beratung über Hilfsangebote
Vermittlung von Informationen zu Entlastungsangeboten, Pflegehilfsmitteln, technischen Hilfen und weiteren Unterstützungsleistungen, die den Pflegealltag erleichtern können.
Ablauf eines Beratungseinsatzes
Die Beratungseinsätze erfolgen je nach Pflegegrad in vorgegebenen Zeiträumen:
Pflegegrad | Häufigkeit der Beratungseinsätze |
---|---|
Pflegegrad 2 und 3 | Halbjährlich: 01.01.–30.06. und 01.07.–31.12. |
Pflegegrad 4 und 5 | Vierteljährlich: 01.01.–31.03., 01.04.–30.06., 01.07.–30.09., 01.10.–31.12. |
Pflegegrad 1 | Beratung auf freiwilliger Basis möglich. |
Tätigkeiten und Rolle von Taylan Gürüz
Herr Taylan Gürüz ist als Pflegeberater ein zentraler Ansprechpartner für pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen. Seine Aufgaben gliedern sich in vier Hauptbereiche:
1. Terminvereinbarung und Vorbereitung
– Kontaktaufnahme: Herr Gürüz nimmt Kontakt mit der pflegebedürftigen Person oder deren Angehörigen auf, um einen Termin für den Beratungseinsatz zu vereinbaren.
– Vorbereitung: Sichtung der vorhandenen Unterlagen zur Pflegesituation und gegebenenfalls Abstimmung mit weiteren beteiligten Personen (z. B. Hausarzt oder Pflegedienst).
2. Durchführung des Beratungseinsatzes
– Hausbesuch: Herr Gürüz besucht die pflegebedürftige Person zuhause, um einen umfassenden Eindruck der Pflegesituation und Wohnverhältnisse zu gewinnen.
– Beurteilung der Pflege:
– Überprüfung der Pflegequalität und der eingesetzten Pflegehilfsmittel.
– Einschätzung der allgemeinen Versorgungssituation und der gesundheitlichen Entwicklung der pflegebedürftigen Person.
– Gespräch mit den Pflegepersonen:
– Besprechung aktueller Herausforderungen, Belastungen oder Probleme.
– Klärung von Fragen zu Pflegepraktiken oder Hilfsmitteln.
– Beratung und Empfehlungen:
– Konkrete Tipps zur Verbesserung der Pflege.
– Hinweise auf Entlastungsmöglichkeiten wie Kurzzeitpflege, Tagespflege oder ambulante Pflegedienste.
– Information über zusätzliche Hilfsangebote wie Wohnumfeldverbesserungen oder Präventionskurse.
3. Dokumentation und Nachbereitung
– Berichtserstellung: Herr Gürüz dokumentiert die wesentlichen Erkenntnisse, Empfehlungen und den allgemeinen Zustand der Pflege in einem ausführlichen Bericht.
– Weiterleitung an die Pflegekasse: Der Bericht wird der Pflegekasse übermittelt, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.
– Nachbereitung: Gegebenenfalls werden Nachbesuche oder zusätzliche Beratungstermine vereinbart, um die Umsetzung der Empfehlungen zu begleiten.
4. Kontinuierliche Unterstützung
– Fortlaufende Beratung: Herr Gürüz steht den Angehörigen auch zwischen den offiziellen Terminen für Fragen und Anliegen zur Verfügung.
– Schulungen und Weiterbildungen: Er bietet spezielle Schulungen zu Pflegetechniken, Krankheitsbildern und präventiven Maßnahmen an, um die Kompetenzen der Pflegepersonen zu erweitern.
Ziele des Beratungseinsatzes
Das übergeordnete Ziel des Beratungseinsatzes ist es, die häusliche Pflege zu stabilisieren und nachhaltig zu verbessern. Konkret bedeutet dies:
– Unterstützung der pflegenden Angehörigen: Entlastung und Stärkung der pflegenden Personen, um Überforderung zu vermeiden.
– Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen: Möglichst lange Erhaltung eines selbstbestimmten Lebens in der vertrauten Umgebung.
– Sicherstellung einer hohen Pflegequalität: Frühzeitiges Erkennen von Problemen und rechtzeitige Bereitstellung von Lösungen.
Regelmäßige Beratungseinsätze gewährleisten, dass die Pflegepersonen auf ihrem Weg nicht allein gelassen werden, sondern kontinuierlich Unterstützung und hilfreiche Impulse erhalten.
Falls weitere Details oder spezifische Informationen benötigt werden, steht Herr Taylan Gürüz gerne für Rückfragen oder eine individuelle Beratung zur Verfügung.
KUNDEN BEWERTUNGEN
SERVICELEISTUNGEN
Pflegeschulungen §45 SGB XI
kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Ich vermitteln praktische Kenntnisse und Unterstützung für die häusliche Pflege.
Dozent Im Gesundheitswesen
Ich vermittelt Fachwissen, praktische Fähigkeiten und aktuelle Entwicklungen an Auszubildende, Studierende oder Fachkräfte im Gesundheitsbereich. Ich übernehme Lehrtätigkeiten, Schulungen und Fortbildungen in Bereichen wie Pflege, Medizin oder Therapie.
Pflegeberatung §7a SGB XI
Ist eine kostenlose, individuelle Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige, um Pflegeleistungen zu organisieren und einen Pflegeplan zu erstellen.
Pflegesachverständiger
Ich bin Pflegesachverständiger erstellt Gutachten zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Pflegegraden. ich prüfe die individuelle Pflegesituation, bewertet den Bedarf an Unterstützung und berät zu Pflegeleistungen.
Wohnraumanpassung
Wohnraumanpassung umfasst Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung von Wohnräumen, um Pflegebedürftigen ein selbstständiges und sicheres Leben zu ermöglichen, z. B. Einbau von Treppenliften oder Haltegriffen.
Vermittlungsmanagement
Vermittlungsmanagement ist die gezielte Koordination und Organisation von Dienstleistungen, Hilfsmitteln oder Unterstützungsangeboten, um den individuellen Bedarf von Patienten oder Pflegebedürftigen optimal zu decken.
Pflegegrad Und Begutachtung
Der Pflegegrad definiert die Pflegebedürftigkeit und die Ansprüche auf Leistungen. Die Begutachtung erfolgt durch den Medizinischen Dienst und bewertet die Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.
Hausnotruf
Über einen Knopf am Handgelenk oder einer Halskette wird ein Signal an eine Zentrale gesendet, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Zentrale organisiert dann sofortige Unterstützung, z. B. durch Angehörige oder Rettungsdienste.