Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI ermöglicht eine zeitweise Vertretung der privaten Pflegeperson, wenn diese aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung die Pflege vorübergehend nicht übernehmen kann.
Ziel ist es, pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die Versorgung der pflegebedürftigen Person sicherzustellen.
Ihre Vorteile durch Verhinderungspflege

Entlastung schafft neue Kraft
Verhinderungspflege schnell anfragen und Klarheit erhalten. Wir beraten Sie zu Voraussetzungen, Anspruch und Abrechnung.
Voraussetzungen für Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Gesetzliche Voraussetzungen
Leistungsumfang
Häufige Fragen (FAQ)
Kurz und verständlich erklärt.
| Was ist Verhinderungspflege? | Sie dient der zeitweisen Entlastung der privaten Pflegeperson bei Urlaub, Krankheit oder sonstiger Abwesenheit. |
| Wird das Pflegegeld weitergezahlt? | Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt. |
| Kann sie stundenweise genutzt werden? | Ja, auch stundenweise Inanspruchnahme ist möglich. |
| Wer darf die Pflege übernehmen? | Je nach Konstellation können professionelle Dienste oder Privatpersonen einspringen. |
Downloads
Informationsmaterial zur Verhinderungspflege.
| Dokument | Format |
|---|---|
| Infoblatt Verhinderungspflege § 39 SGB XI |