Als Pflegesachverständiger erstelle ich unabhängige pflegefachliche Gutachten zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB XI sowie zur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII.
Die Tätigkeit erfolgt neutral, fachlich fundiert und unabhängig – insbesondere im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie zur objektiven pflegefachlichen Einschätzung.
Ihre Vorteile

Sachverständigentätigkeit für Gerichte (Auswahl)
Im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit werde ich regelmäßig von Gerichten mit der Erstellung pflegefachlicher Gutachten beauftragt. Die Begutachtungen erfolgen im Einzelfall unabhängig, neutral und nach den jeweils geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Objektivität schafft Klarheit
Pflegegrad fachlich prüfen lassen und Klarheit gewinnen. Ich unterstütze Sie mit einer unabhängigen pflegefachlichen Einschätzung nach SGB XI und SGB XII.
Downloads
Optional: Informationsmaterial zur pflegefachlichen Begutachtung.
| Dokument | Format |
|---|---|
| Infoblatt Pflegesachverständiger (SGB XI / SGB XII) |