Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Wir beraten Sie persönlich im häuslichen Umfeld und übernehmen die vollständige, fristgerechte Dokumentation für Ihre Pflegekasse.
- Pflegegrad 2–3: Beratungseinsatz alle 6 Monate
- Pflegegrad 4–5: Beratungseinsatz alle 3 Monate
Hinweis: Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht nachgewiesen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder einstellen.
Ihre Vorteile bei Pflegeberatung Taylan Gürüz

Termin schnell anfragen und zeitnah eine Rückmeldung erhalten. Wir ermöglichen kurzfristig einen passenden Beratungstermin.
So läuft der Beratungseinsatz ab
Der Beratungseinsatz findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt und dient der Sicherstellung einer guten häuslichen Versorgung. Wir besprechen die aktuelle Pflegesituation, Entlastungsmöglichkeiten und dokumentieren den Einsatz fristgerecht für die Pflegekasse.
Ablauf in 5 Schritten
Kosten & was Sie vorbereiten können
Häufige Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Punkte kurz beantwortet.
| Ist der Beratungseinsatz verpflichtend? | Ja, wenn Pflegegeld bezogen wird. Je nach Pflegegrad ist er viertel- oder halbjährlich nachzuweisen. |
| Was passiert bei Fristversäumnis? | Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen oder einstellen, bis der Nachweis vorliegt. |
| Ist der Einsatz kostenlos? | Ja. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen (Direktabrechnung). |
| Findet die Beratung zu Hause statt? | In der Regel ja – im häuslichen Umfeld, damit die Situation praxisnah besprochen werden kann. |