Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Ab dem 01.01.2026 stehen monatlich 131 € zur Verfügung – zur Finanzierung von anerkannten Entlastungsleistungen (z. B. Alltagsbegleitung, Betreuung, Unterstützung im Haushalt).
Der Betrag wird in der Regel über die Pflegekasse erstattet (nach Einreichung der Rechnung/Belege). Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später eingesetzt werden.
So profitieren Sie mit Pflegeberatung Taylan Gürüz

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Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?
Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden. Entscheidend ist, dass die Leistung durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird und die Abrechnung/Erstattung gemäß Vorgaben der Pflegekasse erfolgt.
Typische Leistungen (Beispiele)
So funktioniert die Erstattung
Häufige Fragen (FAQ)
Die wichtigsten Punkte kurz beantwortet.
| Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? | Pflegebedürftige mit Pflegegrad (je nach Regelungen der Pflegekassen/landesrechtlicher Anerkennung der Angebote). |
| Bekomme ich das Geld ausgezahlt? | Meist nicht direkt. Üblich ist die Erstattung über die Pflegekasse nach Einreichung der Rechnung/Belege (oder Abrechnung über anerkannte Anbieter). |
| Wofür darf ich ihn nutzen? | Für anerkannte Entlastungsangebote (z. B. Betreuung/Alltagsbegleitung/Unterstützung im Haushalt) – abhängig von Anerkennung & Vorgaben der Pflegekasse. |
| Kann ich Beträge ansparen? | Ja, nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen gesammelt und später eingesetzt werden. |
Downloads
Optional: Infoblatt zum Entlastungsbetrag als PDF.
| Dokument | Format |
|---|---|
| Infoblatt Entlastungsbetrag § 45b SGB XI (131 € / Monat) |