Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI (131 € / Monat)

Der Entlastungsbetrag unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige im Alltag. Ab dem 01.01.2026 stehen monatlich 131 € zur Verfügung – zur Finanzierung von anerkannten Entlastungsleistungen (z. B. Alltagsbegleitung, Betreuung, Unterstützung im Haushalt).

Der Betrag wird in der Regel über die Pflegekasse erstattet (nach Einreichung der Rechnung/Belege). Nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen angespart und später eingesetzt werden.

So profitieren Sie mit Pflegeberatung Taylan Gürüz
  • Schnelle Orientierung: Wir erklären verständlich, wofür der Entlastungsbetrag genutzt werden kann – und wofür nicht.
  • Rechtssicher & praxisnah: Hinweise zu anerkannten Leistungen und zur korrekten Einreichung bei der Pflegekasse.
  • Individuelle Lösungen: Passende Entlastung für Ihren Alltag (Betreuung, Begleitung, Haushalt).
  • Entlastung für Angehörige: Mehr Zeit, weniger Druck – mit planbarer Unterstützung.
  • Verständliche Beratung: Klar erklärt – ohne Fachchinesisch und ohne Druck.
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Kurz beraten – schnell Klarheit

Entlastungsbetrag schnell anfragen und zeitnah eine Rückmeldung erhalten. Wir klären mit Ihnen, wie Sie die 131 € monatlich sinnvoll nutzen.

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Wofür kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Entlastungsleistungen genutzt werden. Entscheidend ist, dass die Leistung durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird und die Abrechnung/Erstattung gemäß Vorgaben der Pflegekasse erfolgt.

Typische Leistungen (Beispiele)
  • Alltagsbegleitung & Betreuung (z. B. Spaziergänge, Gespräche, Struktur im Alltag)
  • Unterstützung im Haushalt (z. B. leichte Tätigkeiten im Haushalt)
  • Begleitung zu Terminen/Erledigungen (im Rahmen anerkannter Angebote)
  • Entlastung pflegender Angehöriger durch stundenweise Unterstützung
  • Aktivierende Angebote (z. B. gemeinsame Beschäftigung/Alltagsstruktur)
So funktioniert die Erstattung
  • Monatlich verfügbar: 131 € (Stand 01.01.2026)
  • In der Regel: Rechnung/Belege einreichen → Erstattung durch Pflegekasse
  • Wichtig: Nutzung nur für anerkannte Angebote (je nach Pflegekasse/Land)
  • Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Betrag effektiv ausschöpfen
  • Dauer Beratung: i. d. R. 15–30 Minuten (je nach Situation)

Häufige Fragen (FAQ)

Die wichtigsten Punkte kurz beantwortet.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag? Pflegebedürftige mit Pflegegrad (je nach Regelungen der Pflegekassen/landesrechtlicher Anerkennung der Angebote).
Bekomme ich das Geld ausgezahlt? Meist nicht direkt. Üblich ist die Erstattung über die Pflegekasse nach Einreichung der Rechnung/Belege (oder Abrechnung über anerkannte Anbieter).
Wofür darf ich ihn nutzen? Für anerkannte Entlastungsangebote (z. B. Betreuung/Alltagsbegleitung/Unterstützung im Haushalt) – abhängig von Anerkennung & Vorgaben der Pflegekasse.
Kann ich Beträge ansparen? Ja, nicht genutzte Beträge können innerhalb der gesetzlichen Fristen gesammelt und später eingesetzt werden.

Downloads

Optional: Infoblatt zum Entlastungsbetrag als PDF.