Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI

Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI richten sich an pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende. Ziel ist es, Sicherheit im Pflegealltag zu vermitteln, Wissen zu stärken und Überforderung zu vermeiden.

Die Schulungen erfolgen praxisnah, verständlich und individuell – entweder im häuslichen Umfeld oder in geeigneten Schulungsformaten.

Ihre Vorteile durch Pflegeschulungen
  • Mehr Sicherheit im Pflegealltag durch fachliche Anleitung.
  • Praktische Tipps direkt anwendbar im häuslichen Umfeld.
  • Stärkung pflegender Angehöriger und Entlastung im Alltag.
  • Individuelle Schulungsinhalte – angepasst an die Pflegesituation.
  • Verständliche Vermittlung ohne Fachbegriffe.
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Wissen schafft Sicherheit

Pflegeschulung schnell anfragen und zeitnah Rückmeldung erhalten. Wir unterstützen Sie dabei, Pflege sicher und entlastend zu gestalten.

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Inhalte der Pflegeschulungen

Die Pflegeschulungen orientieren sich an der individuellen Pflegesituation und vermitteln praxisnahe Kenntnisse zur Bewältigung des Pflegealltags.

Typische Schulungsthemen
  • Grundlagen der häuslichen Pflege
  • Richtige Lagerung und Mobilisation
  • Umgang mit Hilfsmitteln
  • Sturzprophylaxe und Sicherheit im Alltag
  • Umgang mit Belastungssituationen
Organisation & Kosten
  • Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich
  • Keine Zuzahlung für Pflegebedürftige
  • Durchführung im häuslichen Umfeld oder als Schulungsangebot
  • Individuelle Terminvereinbarung
  • Dauer je nach Bedarf und Thema

Häufige Fragen (FAQ)

Kurz und verständlich erklärt.

Wer kann an Pflegeschulungen teilnehmen? Pflegende Angehörige, ehrenamtlich Pflegende sowie Bezugspersonen von Pflegebedürftigen.
Wo finden die Schulungen statt? In der Regel im häuslichen Umfeld oder in geeigneten Schulungsformaten.
Übernimmt die Pflegekasse die Kosten? Ja, Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI können von der Pflegekasse übernommen werden.
Wie lange dauert eine Schulung? Die Dauer richtet sich nach Thema und individuellem Bedarf.

Downloads

Informationsmaterial zu Pflegeschulungen nach § 45 SGB XI.