Fragen und Antworten

Wer muss einen Beratungseinsatz durchführen lassen?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen und zu Hause versorgt werden, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.

Entstehen für mich Kosten beim Beratungseinsatz ?

Nein. Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt vollständig die Pflegekasse.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro.

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Betrag kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, Betreuung, Alltagsbegleitung oder hauswirtschaftliche Hilfe eingesetzt werden.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurden, haben Anspruch auf Verhinderungspflege.

Was ist ein Hausnotruf?

Ein Hausnotruf ist ein technisches Hilfsmittel, mit dem im Notfall per Knopfdruck schnell Hilfe gerufen werden kann – rund um die Uhr.